Die medizinische Trainingstherapie ist eine, im KVG (Bundesgesetz über die Krankenversicherung), beschriebene Leistung. Dieser muss immer eine physiotherapeutische Einzelbehandlung vorausgegangen sein. Nach erfolgter Kostengutsprache Ihrer Kranken- oder Unfallversicherung, dürfen Sie bis zu 3 Monate, unsere qualitativ hochwertigen Trainingsgeräte benutzen. Ein, individuell auf Sie und Ihre Beschwerden abgestimmtes Trainingsprogramm, ist Voraussetzung für eine erfolgreiche Rehabilitation. Darüber hinaus werden wir Ihren Trainingsplan, bei Bedarf, anpassen und sind stets als Ansprechpartner für Sie vor Ort.